Der Bedside-Test (AB0-Identitätstest) stellt bei der Transfusion von Erythrozytenkonzentraten (und Granulozytenkonzentraten) eine Art „Plausibilitätsprüfung“ gegen Verwechslungen dar. Mit ihm wird überprüft, ob die auf dem Erythrozytenkonzentrat deklarierte AB0-Blutgruppe den AB-Antigenen der Patientin/des Patienten entspricht bzw. mit diesen kompatibel ist. Dies soll den „Supergau“ verhindern, dass auf dem Boden einer Verwechslung ein AB0-inkompatibles Erythrozytenkonzentrat transfundiert wird (z.B. Patientin/Patient Blutgruppe B, Erythrozytenkonzentrat Blutgruppe A). Hierfür nimmt die transfundierende Ärztin/der transfundierende Arzt der Patientin/dem Patienten ein paar Milliliter Blut ab, testet die AB-Antigene auf den Erythrozyten und vergleicht das Ergebnis mit der Beschriftung des Erythrozytenkonzentrates, das er transfundieren will.
Bei der Transfusion von Gefrorenem Frischplasma (GFP) ist nur dann ein Bedside-Test erforderlich, wenn das GFP im Rahmen einer Plasmaaustausch-Therapie (Plasmapherese) transfundiert wird. Bei der Transfusion von Thrombozytenkonzentraten ist der Bedside-Test nicht vorgeschrieben.
Für die Testung gibt es verschiedene kommerziell erwerbbare Systeme, die alle relativ leicht zu handhaben sind. Die meisten basieren darauf, dass man in sog. Kartensystemen jeweils einen Tropfen Blut der Patientin/des Patienten in Näpfchen bzw. auf der Kartenoberfläche mit anti A- und anti B-Antiseren zusammengibt und dann optisch auf Agglutination prüft.
Blut Patient/in | Erythrozytenkonzentrat |
|
---|---|---|
Anti-A | Anti-B | |
+ | - | A, 0 |
- | + | B, 0 |
- | - | 0 |
+ | + | A, B, AB, 0 |
Man muss sich allerdings im Klaren sein, dass der Bedside-Test weder die Blutgruppenbestimmung noch die Kreuzprobe ersetzen kann, sondern nur die Kompatibilität der AB-Antigene der Patientin/des Patienten mit der Blutgruppe des Erythrozytenkonzentrates überprüft.
Ferner ist zu beachten:
- Der Bedside-Test ist immer von der/dem transfundierenden Ärztin/Arzt selbst durchzuführen; er kann nicht an andere Personen (auch nicht an eine/n anderen Ärztin/Arzt) delegiert werden. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist dann möglich, wenn die transfundierende Ärztin/der transfundierende Arzt einer Kollegin/einem Kollegen den Bedside-Test beibringen will; dann muss sie/er die unmittelbare Aufsicht wahrnehmen, d. h. sie/er muss beim Bedside-Test daneben stehen und aufpassen, dass alles richtig gemacht wird.
- Der Bedside-Test ist immer direkt am Patientenbett durchzuführen (nicht im Stationszimmer oder an anderer Stelle).
- Der Bedside-Test ist unmittelbar vor der Transfusion durchzuführen
- Der Bedside-Test muss bei jeder Transfusionsserie neu durchgeführt werden (auch wenn man ihn bei der/dem gleichen Patientin/Patienten schon oft gemacht hat und das Ergebnis genau kennt). [Unter Transfusionsserie versteht man das Verbringen von Blutkomponenten an das Patientenbett].
- Vorgeschrieben ist die Überprüfung der AB-Antigene nur aus dem Blut der Patientin/des Patienten (das Ergebnis muss mit der Beschriftung der Konserve verglichen werden). Wenn es möglich ist, sollte jedoch auch zuzüglich das Blut aus dem zu transfundierenden Erythrozytenkonzentrat getestet werden (Entnahme z. B. aus dem Transfusionsbesteck, niemals jedoch aus der Konserve direkt!). Wie man sich leicht vorstellen kann, ist trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auch einmal die Verwechslung einer Blutspenderin/eines Blutspenders durch die Blutspendedienste möglich mit der eventuellen Folge, dass auf dem Erythrozytenkonzentrat eine andere Blutgruppe vermerkt ist als sie tatsächlich enthält.
In der Neonatologie gelten einige Sonderregelungen für den Bedside-Test. Auf die Video-Vorlesung „Praktische Durchführung“ auf dieser Internet-Seite sowie auf die aktuell gültige Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer wird verwiesen.
Das Ergebnis des Bedside-Tests ist schriftlich in der Krankenakte zu dokumentieren. Das verwendete Material (z. B. Karten) kann entsorgt werden. Bei Unstimmigkeiten ist die Transfusion zu unterlassen und die zuständige Blutbank bzw. das zuständige Labor umgehend zu informieren.
Man bedenke immer:
EIN ERHEBLICHER ANTEIL ALLER SCHWERWIEGENDER ZWISCHENFÄLLE IN DER TRANSFUSIONSMEDIZIN IST AUF MENSCHLICHES VERSAGEN ZURÜCKZUFÜHREN.
HÖCHSTE AUFMERKSAMKEIT GILT DAHER DER INDENTITÄTSSICHERUNG VON PATIENT UND BLUTKONSERVE.