Vor der Transfusion muss die transfundierende Ärztin/der transfundierende Arzt überprüfen, ob die Blutkomponente tatsächlich für diejenige/denjenigen Patientin/Patienten bestimmt ist, dem/der sie gerade transfundiert werden soll. Dies ist vorgeschrieben und wichtig, um Verwechslungen und Fehltransfusionen zu vermeiden. Es empfiehlt sich dringend, diese Überprüfung unmittelbar vor der Transfusion durchzuführen (also nicht Stunden vorher, sondern direkt davor), da nur so ein möglichst hoher Sicherheitseffekt erreicht werden kann.
Bei dieser Identitätskontrolle muss kontrolliert werden ob
- die Konservennummer auf dem Konservenbegleitschein (der immer von der Blutbank mitgegeben werden muss) auch der Nummer auf der Konserve selbst entspricht
- die Patientendaten auf dem Konservenbegleitschein mit der Patientin/dem Patienten, der/dem die Konserve transfundiert werden soll, übereinstimmen
- die Blutgruppe, die auf der Konserve vermerkt ist, mit dem Blutgruppenbefund der Patientin/des Patienten aus den Akten übereinstimmt bzw. mit diesem kompatibel ist
- ggf. die Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) negativ ist
Ferner muss überprüft werden, ob
- die Konserve visuell unauffällig ist (z.B. Verfärbung, Koagelbildung)
- ob der Beutel unbeschädigt ist
- das Verfallsdatum der Blutkomponente nicht überschritten ist
- die Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) noch gültig ist
Alle diese Überprüfungen müssen von der transfundierenden Ärztin/vom transfundierenden Arzt selbst durchgeführt werden und können nicht an andere Personen (auch nicht an andere Ärzte) delegiert werden.
Man bedenke immer:
EIN ERHEBLICHER ANTEIL ALLER SCHWERWIEGENDER ZWISCHENFÄLLE IN DER TRANSFUSIONSMEDIZIN IST AUF MENSCHLICHES VERSAGEN ZURÜCKZUFÜHREN.
HÖCHSTE AUFMERKSAMKEIT GILT DAHER DER INDENTITÄTSSICHERUNG VON PATIENT UND BLUTKONSERVE.