Gefrorenes Frischplasma (GFP) darf nicht sofort nach Herstellung an Patientinnen/Patienten transfundiert werden. Es muss vorher einem Verfahren zur Reduktion des Infektionsrisikos unterzogen werden. Eines dieser Verfahren ist die sog. Quarantänelagerung.
Hierbei wird das Plasma nach der Gewinnung für 4 Monate in tief gefrorenem Zustand ( ≤ -30º) gelagert. 4 Monate nach der Spende werden bei der Spenderin/dem Spender alle Infektionsparameter, die bei der Spende getestet wurden (z.B. HBsAg, HCV-PCR, HIV-PCR usw.), nochmals getestet. Erst wenn dann immer noch alle Parameter negativ sind, darf das Plasma zur Transfusion freigegeben werden.
Dahinter steckt folgende Überlegung:
1. Plasma darf man – im Gegensatz zu Erythrozytenkonzentraten – relativ häufig (Mindestabstand 2 Tage; max. 60 Spenden pro Jahr) und in relativ großen Mengen (max. 850 ml pro Spende, abhängig vom Körpergewicht der Spenderin/des Spenders; entspricht 3 GFP) spenden. Innerhalb von 1 Woche kann eine/ein „fleißige/r“ Spenderin/Spender also bis zu 6 GFP spenden. Werden diese 6 GFP an 6 verschiedene Patientinnen/Patienten transfundiert, so kann man bei einer unerkannten Infektion der Spenderin/des Spenders 6 Patientinnen/Patienten mit nur zwei Spenden infizieren.
2. Vom Beginn einer Infektion bis zur Nachweisbarkeit in einem der Testsysteme vergehen i.d.R. einige Wochen (diagnostische Lücke). Spendet eine/ein frisch infizierte/r Spenderin/Spender in dieser Zeit mehrfach Plasma und werden die Plasmen an verschiedene Patientinnen/Patienten transfundiert, so kann man auf diese Weise eine Infektion recht breit streuen.
Daher ist es sinnvoll, Plasma für 4 Monate zu lagern und dann die Spenderin/den Spender erneut zu testen, bevor man es zur Transfusion freigibt. Sind nach 4 Monaten Quarantänelagerung immer noch alle Infektionsparameter negativ, so befand sich die Spenderin/der Spender zum Zeitpunkt der Spende mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht in einer diagnostischen Lücke und das Plasma kann mit hoher Sicherheit transfundiert werden.
Beachte: Ab Dezember 2023 kann gemäß einer Anordnung der Bundesoberbehörde (Paul-Ehrlich-Institut) dann auf eine Quarantänelagerung verzichtet werden, wenn bei der infektiologischen Testung der Spender a) für die HIV- und HCV-Testungen PCR- Testsysteme mit erhöhter Sensitivität eingesetzt werden und b) zuzüglich eine HBV-PCR durchgeführt wird.