Unter Spezifikation einer Blutkomponente versteht man die Beschreibung der Eigenschaften, die eine Blutkomponente haben muss, damit sie vom Hersteller (z.B. Blutspendedienst) für die Transfusion freigegeben werden darf. Die meisten dieser Eigenschaften sind von der Bundesoberbehörde (Paul-Ehrlich-Institut) festgelegt. Somit kann sich der/die anwendende Arzt/Ärztin darauf verlassen, dass jedes Thrombozytenkonzentrat, welches er/sie aus der Blutbank zur Transfusion bekommt, folgende Eigenschaften aufweist:
Eigenschaft | Anforderung |
---|---|
Volumen | nach Deklaration |
Thrombozytengehalt | ≥ 2 x 1011 / Einheit* |
Leukozyten | < 106 / Einheit |
Erythrozyten | < 3 x 109 / Einheit |
pH (22 °C) | 6,4 – 7,8 |
*entspricht in etwa der Thrombozytenmenge in 1 l Blut
Diese Spezifikationen müssen eingehalten werden, unabhängig davon, ob es sich um ein Buffy coat-TK oder um ein Apherese-TK handelt.
Als grobe Schätzung kann man davon ausgehen, dass nach Transfusion eines Thrombozytenkonzentrats die Thrombozytenzahlen im peripheren Blut bei einer/einem 70 kg schweren Erwachsenen um mindestens 10 000 /µl bis 20 000 /µl ansteigen müssten (NB: es handelt sich um eine grobe Schätzung, da ja das Blutvolumen der Patientin/des Patienten sowie die genau Zahl der Thrombozyten im Konzentrat berücksichtigt werden müssten). Falls bei mehreren Transfusionen nach einander jeweils nur Anstiege unter 10 000 /lµ erreicht werden, spricht man von einer Refraktärität und muss nach deren Ursachen suchen.