Lagerung
Gefrorene Frischplasmen (GFP) dürfen nur in sog. „Plasmalagerschränken“ gelagert werden. Diese Spezial-Gefrierschränke sind durch einige Besonderheiten gekennzeichnet, die sowohl (meist eingebaute) Temperaturschreiber zur kontinuierlichen Temperaturregistration als auch einen Alarm für Über- oder Unterschreiten der jeweiligen Temperatur beinhalten.
Keinesfalls dürfen Gefrorene Frischplasmen in handelsüblichen Gefriertruhen/-schränken oder gar Gefrierfächern von Haushaltskühlschränken gelagert werden.
Lagertemperatur: unter - 30 °C (je nach Angaben auf dem Etikett)
Lagerdauer (Haltbarkeit): 2 - 3 Jahre (je nach Angaben auf dem Etikett)
Transport
Der Transport von GFP hat grundsätzlich in geeigneten Isoliercontainern zu erfolgen. GFP muss auch während des Transports tiefgefroren bleiben und darf niemals auf– oder antauen (Transport-Temperatur ≤ – 18°C).