Wer darf Blut für die Blutgruppenbestimmung bzw. für die Kreuzprobe abnehmen?

Blutentnahme für Blutgruppenbestimmung

Grundsätzlich ist die Blutentnahme nicht an eine ärztliche Approbation gebunden. Ein/e Ärztin/Arzt kann also die Entnahme von Blut zur Blutgruppenbestimmung oder für die Kreuzprobe delegieren. Allerdings darf er dies nur an solche Personen delegieren, welche zum einen technisch die Blutentnahme beherrschen, zum anderen über die Konsequenzen von Fehlern genau Bescheid wissen (Gleichsetzungskompetenz). Eine Delegation darf beispielsweise nicht an die Reinigungskraft der Station erfolgen.

Allerdings:
Die Verantwortung für Fehler bei der Blutentnahme liegt immer bei derjenigen ärztlichen Person, welche die Blutkonserve oder die Blutgruppenbestimmung anfordert. Wird also die Blutentnahme an eine nicht-ärztliche Person delegiert und verwechselt diese die Patientin/den Patienten oder das Röhrchen, so hat diejenige ärztliche Person für eventuelle Konsequenzen zu haften, welche die Blutkonserve bzw. die Blutgruppenbestimmung anfordert (also diejenige, welche die Anforderung auf dem Anforderungsschein unterschreibt). Dies gilt übrigens auch, wenn die Blutentnahme an eine andere ärztliche Person delegiert wird; es haftet immer diejenige ärztliche Person, die auf dem Anforderungsschein unterschreibt.

Daher sollte man sich als anfordernde/r Ärztin/Arzt sehr genau überlegen, ob und wem man die Blutentnahme delegiert, da man für alle Fehler (auch diejenigen der abnehmenden Person) verantwortlich ist und auch haftet.

Was ist bei der Blutentnahme zu beachten?

Es gilt grundsätzlich immer die zeitliche Regel:

1. Beschriften – 2. Vergleichen – 3. Entnehmen

Man sollte niemals Blut in ein unbeschriftetes Röhrchen entnehmen. Es ist bekannt, dass eine der häufigsten Verwechslungsursachen darin besteht, dass ein Röhrchen nachträglich mit einem falschen Etikett beklebt wird. Darüber hinaus sollte man sich unmittelbar vor dem Entnehmen immer nochmals versichern, ob das Röhrchen wirklich richtig und vollständig beschriftet ist (Tipp: wenn möglich, kann man das Röhrchen der Patientin/dem Patienten vor der Entnahme zeigen und ihn bitten, ihre/seine eigenen Daten zu überprüfen. Das schaut zwar etwas komisch aus, ist aber ein ziemlich sicheres Verfahren).

Welche Röhrchen müssen verwendet werden?

Welche Art von Röhrchen verwendet wird (EDTA oder Serum), kann das jeweilige Labor bestimmen. Wichtig ist aber, dass für immunhämatologische Untersuchungen grundsätzlich eigene Röhrchen verwendet werden müssen. Es ist laut Hämotherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer verboten, aus Röhrchen, die für klinisch-chemische Untersuchungen entnommen wurden, auch immunhämatologische Untersuchungen (z.B. Blutgruppenbestimmungen, Antikörpersuchteste, Kreuzproben) durchzuführen. Die Begründung für dieses Verbot liegt darin, dass statistisch betrachtet das Verwechslungsrisiko mit steigender Röhrchenzahl immer größer wird. Da in der Regel für klinisch-chemische Untersuchungen viel mehr Röhrchen entnommen werden als für immunhämatologische Untersuchungen, wäre das Verwechslungsrisiko bei Verwendung dieser Röhrchen deutlich erhöht. Ausnahmen von dieser Regel sind nur in Sonderfällen im neonatologischen Bereich zulässig, wenn dem Neugeborenen eine doppelte Entnahme (z. B. wegen des erhöhten Volumenentzugs) nicht zugemutet werden kann.

Man bedenke immer:

EIN ERHEBLICHER ANTEIL ALLER SCHWERWIEGENDER ZWISCHENFÄLLE IN DER TRANSFUSIONSMEDIZIN IST AUF MENSCHLICHES VERSAGEN ZURÜCKZUFÜHREN.

HÖCHSTE AUFMERKSAMKEIT GILT DAHER DER INDENTITÄTSSICHERUNG VON PATIENT UND BLUTKONSERVE.