Eine Anforderung von Blutkomponenten muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Dies ist zum einen darin begründet, dass es sich um Arzneimittel handelt, dessen Ausgabe durch die Blutbank ein ärztlich unterschriebenes Rezept (=Anforderungsschein) erfordert, zum anderen ist die Schriftform ein entscheidender Bestandteil der Identitätssicherung (eine Patientin/ein Patient ist sehr schnell verwechselt, wenn man Namen, Vorname und Geburtsdatum nur via Telefon durchgesagt bekommt).
Der Anforderungsschein muss (wie auch das Röhrchen mit dem Kreuzblut) eindeutig beschriftet sein und die für das immunhämatologische Labor bzw. die Blutbank wichtigsten Informationen enthalten. Dies sind:
• Daten zur Identitätssicherung: Name, Vorname, Geburtsdatum der Patientin/des Patienten bzw. in Ausnahmefällen eindeutige Nummer (z. B. Fallnummer)
• Daten zur (immunhämatologischen) Anamnese: Diagnose, Schwangerschaften, vorausgegangene Bluttransfusionen, Z. n. allogener Stammzelltransplantation (evt. Blutgruppenwechsel der Patientin/des Patienten), Ergebnisse bisheriger blutgruppenserologischer Untersuchungen (insbesondere Antikörperbefunde), Medikamente, welche die Kreuzprobe beeinflussen (z. B. i.v.-Immunglobuline, therapeutische Antikörper, hochdosierte Beta-Lactam-Antibiotika).
• Daten zur Blutentnahme: Zeitpunkt der Blutentnahme, abnehmende Person
• Daten zur geplanten Transfusion: angeforderte Präparate, geplanter Transfusionszeitpunkt, Dringlichkeit der Transfusion (z. B. Notfall)
• Daten zur/zum verantwortlichen Ärztin/Arzt: Unterschrift und Identifikation der/des anfordernden Ärztin/Arztes
Alle diese Angaben basieren auf Vorgaben in den Richtlinien der Bundesärztekammer, von denen nicht abgewichen werden sollte.
Man bedenke immer:
EIN ERHEBLICHER ANTEIL ALLER SCHWERWIEGENDER ZWISCHENFÄLLE IN DER TRANSFUSIONSMEDIZIN IST AUF MENSCHLICHES VERSAGEN ZURÜCKZUFÜHREN.
HÖCHSTE AUFMERKSAMKEIT GILT DAHER DER INDENTITÄTSSICHERUNG VON PATIENT UND BLUTKONSERVE.