Die Beschriftung der Röhrchen für die Blutgruppenbestimmung bzw. für Kreuzblut muss eindeutig sein, damit Verwechslungen ausgeschlossen sind. Hierzu gehören mindestens folgende Angaben der Patientin/des Patienten:

Name                 Vorname             Geburtsdatum

Alternativ ist in Ausnahmefällen (z.B. bei bewusstlosen, nicht identifizierbaren Patientinnen/Patienten) eine eindeutige Nummer, z.B. Fallnummer der Patientin/des Patienten im Krankenhaus, zulässig.

Folgende Punkte zu beachten:

• Die Daten auf dem Röhrchen müssen leserlich, eindeutig und vollständig sein (am besten gedrucktes Etikett verwenden). Bereits kleinste Abweichungen müssen zum Zweifel an der richtigen Identität führen und abgeklärt werden. Wenn auch nur ein Buchstabe oder eine Zahl des Geburtsdatums nicht zu stimmen scheint, darf die Probe vom immunhämatologischen Labor/Blutdepot nicht bearbeitet werden (Nota bene: Verwechslungen von Röhrchen oder Patientin/Patient gehören zu den größten Risiken bei der Anwendung von Blutkomponeten).
Beispiel:
Der Patient Mustermann Karl, geb. am 03.03.1945 ist in der Blutbank bekannt, da er schon mehrfach Erythrozytenkonzentrate erhalten hat. Nun erhält die Blutbank eine erneute Anforderung für den Patienten Musterman Karl, geb. am 03.03.1945. Diese Anforderung darf von der Blutbank nicht ohne weiteres bearbeitet werden; es muss geklärt werden, ob der Patient Mustermann mit dem Patienten Musterman identisch ist.

• Falls Nabelschnurblut für die Blutgruppenbestimmung bei Neugeborenen verwendet wird, muss dieses als solches gekennzeichnet sein.

• Die Vorschriften für eine korrekte Beschriftung gelten auch in Notfällen. Ausnahmen sind wegen der hohen Gefahr einer Verwechslung auch in Notfällen nicht zulässig.

Man bedenke immer:

EIN ERHEBLICHER ANTEIL ALLER SCHWERWIEGENDER ZWISCHENFÄLLE IN DER TRANSFUSIONSMEDIZIN IST AUF MENSCHLICHES VERSAGEN ZURÜCKZUFÜHREN.

HÖCHSTE AUFMERKSAMKEIT GILT DAHER DER INDENTITÄTSSICHERUNG VON PATIENT UND BLUTKONSERVE.