Unter Spezifikationen einer Blutkomponente versteht man die Beschreibung der Eigenschaften, die eine Blutkomponente haben muss, damit sie vom Hersteller (z.B. Blutspendedienst) für die Transfusion an Patientinnen/Patienten freigegeben werden darf. Die meisten dieser Eigenschaften sind von der Bundesoberbehörde (Paul-Ehrlich-Institut) festgelegt.

Somit kann sich der/die anwendende Arzt/Ärztin darauf verlassen, dass jedes Erythrozytenkonzentrat, welches er/sie aus der Blutbank zur Transfusion bekommt, folgende Eigenschaften aufweist:

EigenschaftAnforderung
Volumennach Deklaration
Hämoglobin > 40 g/ Einheit
Hämatokrit0,5 – 0,7
Hämolyse< 0,8 % der Erythrozytenmasse
Leukozyten< 106/ Einheit