Nach Auftreten der Symptome einer hämolytischen Transfusionsreaktion sollte umgehend eine immunhämatologische Abklärung eingeleitet werden. Hierzu gehören folgende Untersuchungen:

  • Blutbild (inclusive Thrombozyten) [Verlauf Hämoglobin, Thrombozytenabfall bei Verbrauchskoagulopathie]
  • Gerinnung (INR, PTT, Antithrombin) [Verbrauchskoagulopathie]
  • Hämolysezeichen (LDH, Kalium, Haptoglobin, ggf. freies Hämoglobin, Bilirubin)
  • Kreatinin, Harnstoff [Nierenversagen bei Hämolyse]
  • Direkter Coombstest [Beladung der transfundierten Erythrozyten mit Alloantikörpern]
  • Wiederholung der Blutgruppenbestimmung der Patientin/des Patienten [Ausschluss Verwechslung]
  • Bestimmung der Blutgruppe aus dem transfundierten Erythrozytenkonzentrat [Ausschluss Verwechslung der Spenderin/des Spenders]
  • Wiederholung des Antikörpersuchtestes und der Kreuzprobe [Ausschluss Laborfehler]
  • Ggf. mikrobiologische Untersuchungen aus dem Konservenblut sowie Blutkulturen der Patientin/des Patienten [Ausschluss bakterielle Kontamination der Blutkonserve]

Auch eine simple Inspektion des Patientenserums nach Zentrifugation einer Blutprobe kann hilfreich sein. Häufig erkennt man mit „bloßem Auge“ auch geringe Hämolysen an der Rotfärbung des Plasmas.

Zu beachten ist, dass vor allem bei verzögerten hämolytischen Transfusionsreaktionen ein Antiköpernachweis im Serum der Patientin/des Patienten nur schwierig zu führen sein kann, da die Antikörper erst geboostert werden müssen. Daher sind vor allem beim verzögerten Transfusionszwischenfall negative immunhämatologische Befunde noch kein Beweis dafür, dass kein hämolytischer Transfusionszwischenfall vorliegt. In diesem Falle müssen die Untersuchungen einige Zeit später wiederholt werden.