In der transfusionsmedizinischen Nomenclatur unterscheidet man den Überbegriff „Blutprodukte“ sowie die beiden Untergruppen „Blutkomponenten“ und „Plasmaderivate“

Blutprodukte

Darunter versteht man „Blutzubereitungen im Sinne des § 4 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes, Sera aus menschlichem Blut im Sinne des § 4 Abs. 3 des Arzneimittelgesetztes und Blutbestandteile, die zur Herstellung von Wirkstoffen oder Arzneimitteln bestimmt sind“. Diese etwas komplizierte und für Mediziner schwer verständliche Definition ist im § 2 des Transfusionsgesetzes zu finden.

Übersetzt heißt dies nicht anderes als dass man unter dem Begriff „Blutprodukte“ alle Arzneimittel, deren wirksame Bestandteile aus menschlichem Blut hergestellt werden, zusammenfasst.

Das sind nicht nur Humanalbumin, bestimmte Gerinnungsfaktoren oder Immunglobuline, sondern auch Erythrozytenkonzentrate (EK), Thrombozytenkonzentrate (TK) oder Gefrorenes Frischplasma (GFP) und andere Arzneimittel.

Blutprodukte werden in zwei Untergruppen (Blutkomponenten, Plasmaderivate) unterteilt:

Blutkomponenten

Darunter versteht man alle zellulären Blutprodukte, z.B.

  • Erythrozytenkonzentrate (EKs)
  • Thrombozytenkonzentrate (TKs)
  • Granulozytenkonzentrate
  • Stammzellkonzentrate usw.

sowie Gefrorenes Frischplasma.

Plasmaderivate

Plasmaderivate stellen Bestandteile des menschlichen Plasmas dar. Sie werden aus menschlichem Plasma durch Fraktionierung hergestellt. Unter Fraktionierung versteht man eine Auftrennung des Plasmas in die verschiedenen Plasmabestandteile, z.B. Gerinnungsfaktoren, Humanalbumin, Immunglobuline usw.