Der „Rh-kompatible Transfusion“ ist dadurch definiert, dass die transfundierten Erythrozyten nur Rh-Eigenschaften aufweisen, die die Patientin/der Patient selbst besitzt.

Die Bedeutung der Rh-Kompatiblität hängt von der Art der transfundierten Blutkomponente ab.

Erythrozytenkonzentrate

Transfundierte Erythrozytenkonzentrate sollten grundsätzlich nur die Rh-Eigenschaften aufweisen, welche die Patientin/der Patient ebenfalls besitzt, z.B.

Patient*Kompatible Rh-Blutgruppen*
CcD.eeCCD.ee, ccD.ee, ccddee
CCD.eeCCD.ee
CcD.EeAlle Rhesus-Konstellationen
ccD.EeccD.ee, ccD.EE, ccddee
ccD.EEccD.EE
ccDeeccD.ee, ccddee

* Liste nicht vollständig (Beispiele)

Falls eine Patientin/ein Patient ein Erythrozytenkonzentrat erhält, welches eine Rh-Eigenschaft aufweist, die sie/er selbst nicht besitzt, kann sie/er Antikörper gegen die ihr/ihm fremde Rh-Eigenschaft entwickeln.

Beispiel:
Wird einer Patientin mit der Blutgruppe Rh-positiv (CCD.ee) ein Erythrozytenkonzentrat mit der Blutgruppe Rh-negativ (ccddee) transfundiert, kann sie im Laufe von einigen Tagen einen Rh-Antikörper „anti-c“ entwickeln. Ein solcher Antikörper kann dann bei einer späteren Schwangerschaft – auch Jahre danach – einen Morbus hämolyticus neonatorum (Mhn) (falls das Kind die Eigenschaft c vom Vater geerbt hat) bzw. bei einer weiteren Transfusion eines Erythrozytenkonzentrates mit der Rh-Eigenschaft c eine schwere, im schlimmsten Falle letale Transfusionsreaktion auslösen.

Nicht jedes Rh-Antigen wirkt jedoch mit der gleichen Intensität immunogen, d.h. die Wahrscheinlichkeit einer Antikörper-Entwicklung hängt vom Rh-Antigen ab:

Rhesus-AntigenWahrscheinlichkeit der Antikörper-Entwicklung
bei inkompatibler Transfusion
D50 – 70 %
c4 %
E3,3 %
e1,1 %
C0,2 %

Grundsätzlich sollte man bei Erythrozytentransfusionen das gesamte Rh-Mosaik berücksichtigen. Allerdings ist dies aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit komplett Rh-kompatibler Erythroytenkonzentrate nicht immer möglich. Deshalb kann und muss in speziellen Situationen auf eine Rh-inkompatible Transfusion ausgewichen werden. Unbedingt vermeiden sollte man allerdings, Rh-positive Erythrozytenkonzentrate Rh-negativen Patientinnen/Patienten zu transfundieren. Dies gilt wegen der Gefahr eines späteren Mhn vor allem bei Mädchen und Frauen im gebährfähigen Alter. Eine Ausnahme stellen nur lebensbedrohliche Situationen dar, wenn Rh-negative Erythrozytenkonzentrate nicht schnell genug bereit gestellt werden können und der Patient/die Patientin ansonsten zu verbluten droht. Nur in dieser Situation darf man das Risiko einer Rh-D-Sensibilisierung in Kauf nehmen.

Wenn man in einer solchen Situation einer/einem Rh-negativen Patientin/Patienten ein Rh-positives Erythrozytenkonzentrat transfundiert hat, sollte man unbedingt nach 2 – 4 Monaten in einem immunhämatologischen Labor kontrollieren lassen, ob die Patientin/der Patient ein anti-D gebildet hat. Wenn ja, muss die Patientin/der Patient darüber aufgeklärt werden einen entsprechenden Notfall-Ausweis erhalten. Bei Mädchen und Frauen im gebährfähigen Alter sollte man auf eventuelle Probleme hinsichtlich einer zukünftigen Schwangerschaft  hinweisen.

Thrombozytenkonzentrate

Da Thrombozytenkonzentrate immer einige Rest-Erythrozyten enthalten, gilt grundsätzlich das Gleiche wie bei Erythrozytenkonzentraten.

Allerdings:

  1. Bei Thrombozytenkonzentraten wird nur das Rh-Antigen D beachtet. Die Antigene C,c, E,e können bei Thrombozytentransfusionen vernachlässigt werden, da zum einen deren Immunisierungsrisiko (im Vergleich zum D-Antigen) ohnehin schon relativ gering ist, zum anderen mit den heutigen Präparationsmethoden so wenig Erythrozyten in den Thrombozytenkonzentraten vorhanden sind, dass sich das Risiko nochmals deutlich vermindert.
  2. Falls einer/einem Rh-negativen Patientin/Patienten ein Rh-positives Thrombozytenkonzentrat transfundiert werden muss (z.B. weil bei dringlicher Indikation kein Rh-negatives Präparate zur Verfügung stand), so gibt es die Möglichkeit der posttransfusionellen Rh-Prophylaxe. Hierbei wird – vergleichbar der postpartalen Prophylaxe des Mhn bei Rh-negativen Frauen – der  Patientin/dem Patienten ein anti-D-Immunglobulin injiziert, welches die mit dem Thrombozytenkonzentrat transfundierten Erythrozyten hämolysiert bevor das Immunsystem der Patientin/des Patienten ein Anti-D bilden konnte. Allerdings darf man, im Gegensatz zur postpartalen Prophylaxe, in diesen Fällen das anti-D-Immunglobulin wegen der Gefahr der Muskelblutung bei Thrombozytopenie nur i.v. applizieren (beachte: nicht alle Präparate sind für die i.v.-Injektion zugelassen!). Darüber hinaus sollte man beachten, dass durch das applizierte anti-D-Immunglobulin der Antikörpersuchtest positiv wird, was unter Umständen andere Antikörper in der Diagnostik verschleiern kann.

Auch bei Thrombozytenkonzentraten sollte man bei RhD-inkompatibler Transfusion 2 – 4 Monate nach der Transfusion eine Kontrolle veranlassen, ob die Patientin/der Patient einen anti-D-Antikörper entwickelt hat.

Gefrorenes Frischplasma

Bei Gefrorenen Frischplasmen spielen die Rh-Blutgruppen keine Rolle, da in einem Gefrorenen Frischplasma die kontaminierenden Erythrozyten durch den Tieffriervorgang so zerstört werden, dass eine Immunisierung nahezu ausgeschlossen ist.