Unter Spezifikationen einer Blutkomponente versteht man die Beschreibung der Eigenschaften, die eine Blutkomponente haben muss, damit sie vom Hersteller (z.B. Blutspendedienst) für die Transfusion an Patienten freigegeben werden darf. Die meisten dieser Eigenschaften sind von der Bundesoberbehörde (Paul-Ehrlich-Institut) festgelegt. Somit kann sich die/der anwendende Ärztin/Arzt darauf verlassen, dass jedes Gefrorene Frischplasma, welches sie/er aus der Blutbank zur Transfusion bekommt die entspechenden Eigenschaften aufweist.

a) Spezifikation Quarantänegelagertes GFP

EigenschaftAnforderung
Gewichtnach Deklaration
F VIII-Gehalt≥ 70 % des Ausgangswertes vor dem Tieffrieren (Einzeltestung)
oder ≥ 0,7 U/ml (Pooltestung)
Leukozyten*< 0,1 x 109 /l
Erythrozyten< 6 x 109/l
Thrombozyten< 50 x 109/l

* Leukozytendepletion ist bei GFP nicht gesetzlich vorgeschrieben

b) Spezifikation SD-Plasma

Die Spezifikationen des SD-Plasmas sind durch die Vorgaben der Ph. Eur. (Pharmacopea Europea, Europäisches Arzneibuch) definiert.