In manchen Kliniken ist es grundsätzlich üblich, Blutkomponenten vor der Transfusion auf 37° C zu erwärmen. Dies basiert allerdings mehr auf Tradition als auf einer medizinischen Notwendigkeit.

Thrombozytenkonzentrate

Thrombozytenkonzentrate werden grundsätzlich bei 22 ± 2 ° C gelagert und bei Raumtemperatur transfundiert. Eine weitere Erwärmung vor der Transfusion ist nicht notwendig.

Gefrorenes Frischplasma

Gefrorenes Frischplasma muss vor der Transfusion aufgetaut werden. Hierzu dürfen nur spezielle Auftaugeräte verwendet werden. Im Handel sind hierfür Geräte mit verschiedenen Funktionsprinzipien verfügbar. Die meisten Geräte beruhen auf dem Prinzip der Wärme-Konvektion, d.h. das Gefrorene Frischplasma wird zwischen zwei Wärmekissen mit definierter Temperatur oder in zirkulierender warmer Luft aufgetaut. Spezielle Mikrowellengeräte sind ebenfalls auf dem Markt; diese bewerkstelligen zwar den Auftauvorgang schneller als Konvektionsgeräte, haben aber den Nachteil, dass innerhalb des Plasmas sog. „hot spots“ entstehen können.

Ein weiteres Erwärmen auf Körpertemperatur ist nach dem Auftauen in der Regel nicht erforderlich. Ausnahmen stellen u.a. Massivtransfusionen und Transfusionen im neonatologischen Bereich dar, bei denen eine schnelle Transfusion zu einer Unterkühlung der Patientin/des Patienten führen kann.

Beachte:
Keinesfalls dürfen zum Auftauen oder Erwärmen von Gefrorenen Frischplasmen Wasserbäder oder andere behelfsmäßigen Maßnahmen verwendet werden (Todesfälle durch mikrobielle Kontamination sind beschrieben).

Erythrozytenkonzentrate

Auch Erythrozytenkonzentrate müssen in der Regel vor der Transfusion nicht auf Körpertemperatur erwärmt werden. Ähnlich wie bei Gefrorenem Frischplasma stellen u.a. allerdings Massivtransfusionen und Transfusionen im neonatologischen Bereich eine Ausnahme dar, in der möglichst körperwarme Konzentrate transfundiert werden sollten. Darüber hinaus sollten Erythrozytenkonzentrate vor der Transfusion erwärmt werden, wenn sie unterkühlten Patienten oder Patienten mit Kälteantikörpern bzw. Kälteagglutininkrankheit transfundiert werden.

Auch bei der Erwärmung von Erythrozytenkonzentraten gilt:
provisorische Erwärmungsmethoden wie Wasserbäder o.ä. sind nicht zulässig und gefährlich. Es gibt kommerziell erhältliche Wärmegeräte für Erythrozytenkonzentrate, bei denen das Blut über ein erwärmtes Schlauchsystem mit großer Oberfläche transfundiert wird.